Beirats-Ordnung

Ordnung für den Beirat des Reichelsheimer Europäischen Jugendzentrums (REZ)

 

§ 1 Grundlage und Zweck

Der Beirat tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen, um sich über die Arbeit des REZ zu informieren und die weiteren Arbeiten positiv zu begleiten.


§ 2 Aufgaben

Der Beirat berät über

  • Fragen und Probleme der REZ-Besucher
  • Berichte und Anfragen der REZ-Leiter
  • Probleme der Jugendlichen im ländlichen Raum Odenwald
  • Erfahrungen aus den überregionalen Leitungs- und Forschungskreisen, an denen Vertreter des Beirats teilgenommen haben

Der Beirat begleitet

  • die Erstellung und Auswertung der Arbeitsberichte und deren geeignete Verbreitung in der Bevölkerung, vor allem auch in den dafür geeigneten Medien (PR-Aufgaben) und Gremien
  • durch persönliche begegnung mit den hauptamtlichen Mitarbeitern
  • durch Anregung und Teilnahme an Besichtungungsfahrten zu anderen Jugendzentren und Bestrebungen mit verwandten Zielsetzungen.

Der Beirat unterstützt die Anliegen des Jugendzentrums in der Öffentlichkeit.

Der Beirat kann Empfehlungen an der Vorstand des Trägervereins Christen in der Offensive e.V. geben.


§ 3 Zusammensetzung

Der Vorstand des Trägervereins Christen in der Offensive e.V. beruft im Einvernehmen mit der Gemeinde Reichelsheim Personen aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen, die die Arbeit des REZ bejahen und positiv begleiten können, für die Dauer von 2 Jahren in den REZ-Beirat.

Im Beirat sollen vertreten sein:

  • die Fraktionen der Reichelsheimer Gemeindevertretung
  • die Kirchen
  • die Georg-August-Zinn-Gesamtschule
  • qualifizierte Personen des öffentlichen Lebens
  • Eltern der REZ-Besucher

Weiter gehören dem Beirat an:

  • der Bürgermeister der Gemeinde Reichelsheim
  • der Vorsitzende des Trägervereins
  • die vollzeitigen Mitarbeiter des REZ

Mitarbeit im Beirat geschieht ehrenamtlich.


§ 4 Vorsitz

Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) für eine Amtsdauer von zwei Jahren.

Die Aufgaben des/der Vorsitzenden sind insbesondere:

  • Einberufung der Sitzungen
  • Aufstellung der Tagesordnung
  • Leitung der Sitzungen

 

 

Reichelsheim, den 24.03.2003