Finanzierung unseres Auftrages

Seit über 40 Jahren tragen unsere Freunde uns und unseren Dienst!

Durch Ihr Teilen tragen Sie unseren Dienst

Seit nunmehr über 40 Jahren erfahren wir dankbar und staunend, wie Gott uns mit Ihrer und der Hilfe vieler anderer Freunde durchträgt. Bis heute ist die OJC-Kommunität in vielerlei Hinsicht gewachsen und dabei immer ein Glaubenswerk geblieben, das von Gottes Treue und der Treue seines Freundeskreis lebt!

Herzlichen Dank für Ihre Treue, Ihr Teilen und Anteilnehmen, Ihren konstruktiven Widerspruch und Ihr Vertrauen in unseren Auftrag und unser Tun. Wir bleiben darauf angewiesen.


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Paypal

Neben dem Spendenformular können Sie auch Paypal nutzen, um uns Ihre Spende zukommen zu lassen.
 
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Gerne können Sie uns auch per Überweisung eine Spende zukommen lassen:

Bankverbindung

Offensive Junger Christen - OJC e.V.
Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel
Nr. 410 10 57
BLZ 520 604 10

Für SEPA - Überweisungen:
BIC: GENODEF1EK1
IBAN: DE06 5206 0410 0004 101057
(Mit SEPA - Überweisungen können Sie aus 27 EU-Staaten, sowie aus der Schweiz, Island, Lichtenstein, Norwegen und Monaco kostengünstige Überweisungen in EUR auf unser Konto beauftragen.)

Alternativ in der Schweiz:
Postfinance Basel (Schweiz)
Nr. 40-30400-1

 

Wichtig für Ihre Überweisung

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Überweisung konkrete Projekte anzugeben, für die Ihre Spende bestimmt sein soll. Bitte vergessen Sie nicht, uns im Feld "Verwendungszweck" auch Ihren Namen und Adresse (oder Ihre Freundes-Nr.) mitzuteilen. Nur so können wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Gemeinnützigkeit

Offensive Junger Christen – OJC e.V. ist wegen Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke der Wissenschaft und Forschung, des Denkmalschutz und -pflege und der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne der AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 6 und 7 nach der Anlage zum Körperschaftssteuer-bescheid des Finanzamtes Michelstadt, StNr. 33 250 6240 0 vom 01.03.2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 
Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zur Förderung der genannten begünstigten Zwecke verwendet werden.
 

Neues Spenden-Recht ab 1.1.2007

Ihre Spenden an Vereine (z.B. OJC) und Stiftungen (z.B. ojcos-stiftung) sind jährlich bis zur Höhe von 20% Ihres Einkommens steuerlich absetzbar. Zusätzlich können Sie steuersparend nahezu in unbegrenzter Höhe Zustiftungen in den Kapitalstock von Stiftungen leisten. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können Sie steuerlich auf das laufende und die neun Folgejahre verteilen. Weitere Fragen beantworten wir gern unter
Telefon 06164-9309 311 oder hammer@ojc.de