Apfelbäumchen pflanzen

Mein Testament - Investition in die Zukunft

Was soll aus meinem Besitz werden? Was geschieht nach meinem Tod? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen uns bereits zu Lebzeiten, auch wenn in unserer westlichen Kultur das Aussprechen solcher Fragen fast als Tabubruch gilt.
 
Ein Drittel aller Deutschen macht gar kein Testament. Dabei kann jeder, der seinen letzten Willen testamentarisch festlegt, dafür sorgen, dass mit seinem Vermögen später etwas Gutes bewirkt wird.
 
So etwa Herr und Frau Heinrich aus Norddeutschland. Das kinderlos gebliebene Ehepaar wollte sein Vermögen nicht einfach dem Staat hinterlassen. Nach gemeinsamem Überlegen entschieden die beiden, einen Teil ihres Vermögens der weiteren Verwandtschaft zu vermachen, den anderen Teil christlichen Werken, mit denen sie im Leben verbunden waren.
 
Frau Heinrich betraute einen ­nahestehenden Verwandten, dem sie vertraute, mit der Vollstreckung des Testaments. Dieser hat dann nach ihrem Tod alles so geregelt, wie sie und ihr Ehemann es gewünscht und als ihren letzten Willen bestimmt hatten.
 

Auch die OJC ist mit einem Teil des Erbes von Herrn und Frau Heinrich bedacht worden. Als gemeinnützig anerkannte Organisation können wir Erbschaften und Vermächtnisse annehmen, ohne Erbschafts­steuer entrichten zu müssen.
 
Auf diese Weise hat eine Erbschaft Gutes bewirkt und uns geholfen, unseren ­missionarischen Dienst für junge Menschen und in die Gesellschaft hinein weiter ausführen zu können. Dafür sind wir von Herzen dankbar.
 

Ute Rastert und Michael Wolf
 

Wenn Sie Fragen zum Thema Erbschaft haben, ­können Sie sich gerne an Michael Wolf wenden, der unter der folgende Tel.: 06164/9309-0 oder per E-Mail für Sie zu erreichen ist.