Seelsorge für Menschen mit Behinderungen

Andreas Heek

Seit vielen Jahren bemühen sich Seelsorger und Beauftragte in der Behindertenseelsorge der ­Kirchen, für und mit behinderten Menschen Räume im kirchlichen Leben zu öffnen – im über­tragenen, aber durchaus auch im wörtlichen Sinn. Im folgenden Text zeigt Andreas Heek pastorale Perspektiven auf, die in der Seelsorge mit sinnesbehinderten Menschen entwickelt werden können. Sein Ansatz ist geprägt von den Erfahrungen in der Seelsorge der Katholischen Kirche mit sehgeschädigten und schwerhörigen Menschen. ­Inwieweit sie auch für andere Bereiche der Behindertenseelsorge gelten, ist im Einzelfall zu prüfen, denn jede Art der Behinderung hat ihre speziellen psycho-sozialen Zusammenhänge.
Der Diplomtheologe Andreas Heek war bis vor kurzem als Diözesanbeauftragter des Erzbistums Köln für die Seelsorge mit Menschen mit Behinderung tätig und Fachreferent der Arbeitsstelle Pastoral für Menschen mit Behinderung der Deutschen Bischofskonferenz. Heute arbeitet er in der Männerseelsorge?im Erzbischöflichen Gene­ralvikariat Köln.

Kirchliche Initiativen

Es waren oftmals kirchliche Institutionen, die durch ihr Engagement deutlich gemacht haben, dass Menschen mit einer Sinnesbehinderung „bildbar“ sind. Viele Wohn- und Bildungseinrichtungen für hör- und sehgeschädigte Kinder waren bis weit ins letzte Jahrhundert hinein in kirchlicher Trägerschaft. Die ersten Kinderheime des Ordens von Pauline von Mallinckrodt (1817-1881) zum Beispiel waren zunächst Blindenwohnheime. Nach und nach übernahm der Staat die Bildungseinrichtungen und auch die bis dahin erarbeiteten pädagogischen Konzepte, entwickelte sie dann im Geist der Bildungsreformen der 60er und 70er Jahre des 20. Jahrhunderts weiter und passte sie den Erfordernissen neuerer (sonder-)pädagogischer Forschungen und Konzepte an. Auch viele Vereine behinderter Menschen haben ihren Ursprung in der katholischen Kirche und wurden häufig von Prie­stern gegründet, die sich der Behindertenseelsorge verpflichtet wussten. Selbst die meist nicht konfes­sionell gebundenen Schwerhörigenvereine waren durch kirchliche Amtsträger geprägt. In der Entwicklung dieses Vereinswesens machte sich jedoch im Lauf der Zeit eine Veränderung bemerkbar: Der Selbsthilfecharakter hielt Einzug in das Vereins­leben: mehr und mehr entwickelten sich Bedingungen, die den hör- oder sehbehinderten Menschen halfen, ein eigenes Selbstbewusstsein zu entwickeln.
 
Wie in anderen kirchlichen Vereinen und Insti­tu­tionen lösen sich die traditionellen Strukturen auch in Vereinen von Menschen mit Behinderungen immer mehr auf. Die alten Traditionsvereine waren Institutionen, in denen alles stattfand: Gottesdienst und Sport, Wallfahrten und Nähkurse. Heute gibt es für fast jeden Hobbybereich einen eigenen ­Verein, meistens nicht mehr unter dem Dach der Kirchen. Eine weitere Tendenz ist die Organisation in Berufsständen. Im Blindenwesen zum Beispiel ist zu beobachten, dass sich junge Leute als Masseure, Studierende an (Fach-) Hochschulen oder Informatiker zusammenfinden. Dies stellt auch die Behindertenseelsorge vor neue Herausforderungen. Sie kann sich nicht nur auf die althergebrachten Strukturen verlassen und sich allein in ihnen bewegen. Sie muss neue Wege gehen, um auf diese Verän­derungen zu reagieren.
 
Indem sich verschiedene Milieus miteinander ­mischen, wird die eindeutige Trennung zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen ­zunehmend aufgehoben. Die schulische Bildung zeigt, dass diese Vermischung schon Realität ist. So werden zum Beispiel viele blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche längst in Regelschulen unterrichtet, mit entsprechender qualifizierter sonderpädagogischer Förderung. Für den Gehörlosen- und Schwerhörigenbereich gilt Ähnliches. Die ­Behindertenseelsorge kann also nicht mehr davon ausgehen, dass sie alle behinderten Kinder und ­Jugendliche erfasst, wenn sie nur Kontakt zu entsprechenden Sonderschulen hat.
Die Integration behinderter und nichtbehinderter Menschen ist gesellschaftlich und kirchlich-pastoral gesehen gleichermaßen zu begrüßen. Andererseits heißt Integration oft auch Vereinsamung, wenn der Kontakt zur nichtbehinderten Umwelt nicht gelingt – was oft genug der Fall ist – und es auch keine ­Anknüpfungspunkte zu Menschen mit Behinderungen mehr gibt. Die in der Seelsorge Tätigen müssen sich dessen bewusst werden und in ­Zukunft noch stärker die Regionalbeauftragten in der Behindertenseelsorge in Fragen der Integration konsul­tieren. ­Dies hat aber zur Voraussetzung, dass die Gemeindeseelsorge das Thema Behinderung auch zu ihrem Thema macht.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Der emanzipatorische Gedanke, der stark von der „Krüppelbewegung“ Ende der 1970er Jahre in die Öffentlichkeit getragen wurde, ist mittlerweile Allgemeingut in der gesellschaftlichen Diskussion – zumindest theoretisch. Es ist grundsätzlich akzeptiert, dass ein behinderter Mensch so leben können sollte wie ein nichtbehinderter. Auch das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003“ hat zur weiteren Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben beigetragen. Ein weiteres Zeichen für die bessere Wahrnehmung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ist das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (2002) und seine Umsetzung auf Bundes- und Landesebene.
 
Wer aber an öffentlichen Diskussionen beispielsweise zum Thema „Barrierefreie Stadt“ teilgenommen hat, wird feststellen, dass die wirkliche Gleichstellung behinderter Menschen noch längst nicht stattgefunden hat – vor allem nicht in den Köpfen der Politiker und der Beschäftigten in den Verwaltungen, die offensichtlich kaum an behinderte Menschen denken, wenn es um bauliche Verän­derungen geht. Der Gedanke ihrer Teilhabe wird meist finanziellen Aspekten untergeordnet, bei der Planung baulicher Maßnahmen erst nachträglich bedacht und dann sehr oft wieder verworfen. Auch die berufliche Integration gelingt nur in geringem Maß. So sind nur 20 Prozent blinder und sehbehinderter Menschen berufstätig, obwohl es mittlerweile sehr gute technische Hilfen zum Beispiel für Computerarbeitsplätze gibt. Grund dafür ist die mangelnde Phantasie und die Bereitschaft, sich auf diese Personengruppe einzustellen.
 
Die Kirche sollte dies als Herausforderung in doppelter Hinsicht aufgreifen: Einmal sind Maßnahmen integrationsfördernder Art auszubauen. Dazu gehören bauliche Veränderungen ebenso wie gemeindliche Veranstaltungen, zu denen sich auch behinderte Menschen eingeladen fühlen. Zum anderen sind seelsorgliche Angebote für spezifische Behindertengruppen zu entwickeln, um den Austausch in der „eigenen“ Behindertengruppe zu fördern. Diese beiden Aspekte sind untrennbar miteinander ­verbunden.

Behindertenseelsorge

In der Behindertenseelsorge braucht es eine spezifische Fachkompetenz, ein Wissen um die psychosozialen Auswirkungen der Behinderung auf den behinderten Menschen. Trotzdem darf Seelsorge für (sinnes)behinderte Menschen nicht nur als „Spezial­auftrag“ für ausgebildete Fachkräfte gesehen werden. Es geht darum, einen ungezwungenen Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu finden, der jedem in der Seelsorge Tätigen möglich sein sollte. Als Unterstützung bei Unsicherheiten, Fragen und Problemen stehen die Regionalbeauftragten in der Behindertenseelsorge mit Rat und Tat zur Ver­fügung.
Jede Gemeinde kann ihre Gastfreundschaft ausbauen, indem sie bewusst Menschen mit Behin­derungen einlädt. Dazu braucht es kein besonderes Konzept – nur die Bereitschaft, sich für diese Menschen, allerdings auch für deren besondere Bedürfnisse zu öffnen. Eine Kultur der Achtsamkeit ist ­erforderlich, die es behinderten Menschen ermög­licht, sich eingeladen und erwünscht zu fühlen.1 Voraussetzung für solche integrativen Angebote ist, dass die Räumlichkeiten barrierefrei sind, und zwar im erweiterten Sinn. Dazu hat der „Arbeitskreis Barrierefreies Bauen“ eine Checkliste erarbeitet.2 ­Es kommt dabei nicht auf eine perfekte Organisation der Veranstaltungen an, aber es sollten schon konkrete Bemühungen sichtbar sein, sie zumindest barrierearm zu gestalten. Behinderte Menschen nehmen jegliches Zugehen auf sie als eine Wertschätzung ihrer Person wahr. Sie fühlen sich bereits durch das aufrichtige Bemühen willkommen und angenommen. Gerade diese Signale sind es, die Betroffene brauchen, denn zu oft sind sie Bittsteller und müssen sich ihre Rechte erstreiten.
 
Die meisten Menschen mit Behinderungen suchen jedoch ebenso den Kontakt zur eigenen Behindertengruppe, die oft auch Selbsthilfecharakter hat. Deshalb sind neben integrativen Angeboten in der gemeindlichen Seelsorge besondere Angebote seelsorglich-spiritueller Art für diese Gruppen unabdingbar. Diese dienen zum einen dem Austausch behinderter Menschen untereinander und wirken so der Isolation entgegen. Zum anderen braucht es seelsorglich tätige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die ein Gefühl für die psychischen Konstellationen behinderter Menschen haben. Sie müssen entsprechende Krankheitsbilder und -verläufe kennen. Sie sollten im wahrsten Sinn des Wortes die Sprache der behinderten Menschen sprechen. Vor allem ist hier zu denken an gehörlose Menschen, die mit der Gebärdensprache ein eigenes Sprachsystem haben. Aber auch die Kommunikation mit geistig behinderten Menschen muss deren Möglichkeiten in Sprache, Gestik und Mimik angepasst sein. Auch hier geht es wesentlich darum, sich auf die Menschen mit Behinderung einzulassen.

Geschützte Räume der Offenheit

Es ist notwendig, behinderte Menschen in ihren verschiedenen sozialen und psychischen Kontexten zu sehen. Es ist wichtig zu wissen, wie ihre Lebensgeschichte verlaufen ist. Dazu braucht es einen Raum, in dem dies ausgesprochen werden kann. Nicht selten hat die Behinderung einen Bruch in der Biographie verursacht. Wunden sind geblieben oder vernarbt. Aber der erlittene Schmerz ist zumindest in der Erinnerung gespeichert. Bei den Menschen, die von Geburt an behindert sind, lösen die zusätzlichen Einschränkungen ihrer Teilhabe an der Gesellschaft, die das soziale Umfeld verursacht, Verletzungen aus, die oftmals lebenslang nicht verarbeitet werden. Mangel an Selbstwertgefühl und das Gefühl, nicht gebraucht und akzeptiert zu sein, führen zu Verbitterung und Wut, die oft auch nach außen transportiert werden. Wer im Vollbesitz ­seiner geistigen Fähigkeiten ist, kann es nur schwer ertragen, zum Beispiel keinen Arbeitsplatz zu haben. Dass sich dies auf die Seele auswirkt, ist eine logische Konsequenz.
Das Angewiesensein auf die Herkunftsfamilie und die damit verbundene Abhängigkeit prägt die ­behinderten wie die nichtbehinderten Familienangehörigen und ihr Leben miteinander. Nicht selten stehen Eltern auch in hohem Alter – „solange sie können“ – ihren behinderten Kindern helfend zur Seite. Es kann nur angedeutet werden, welche Einflüsse nicht verarbeitete Schuldgefühle der Eltern  gegenüber behinderten Kindern im Erwachsenenalter der Kinder haben. Diese Dinge müssen beachtet und miteinbezogen werden, wenn pastorale Dienste Angebote für behinderte Menschen machen.

Takt - Kontakt - Distanz

Der Innsbrucker Pastoraltheologe Hermann Stenger formulierte die Trias Takt – Kontakt – Distanz, die auch im Umgang mit behinderten Menschen für den Seelsorger hilfreich ist:
Takt ist erforderlich, um die Spuren, die die Behinderung im Leben eines Menschen hinterlassen hat, entsprechend wahrzunehmen und zu berücksich­tigen. Dem behinderten Menschen gleichberechtigt zu begegnen, schließt ein taktvolles Zugehen auf ihn mit ein. So kann zum Beispiel die Aggression eines schwerhörigen Menschen als Folge seiner frustrierenden Erfahrungen des Nichtverstehens und Nichtverstandenwerdens erkannt und toleriert werden.
Aus einem takt- und respektvollen Kennenlernen entsteht Kontakt, Vertrauen. Dies ist die wichtigste Grundlage, auf der sich trag- und belastungsfähige Beziehungen aufbauen lassen. Gerade dieser Kontakt ist es, der die Qualität von „heilsamer Seelsorge“ ausmacht.3 Die Qualität des Kontakts jenseits von Therapiemaßnahmen, Absprachen und Zielvereinbarungen ist im seelsorglichen Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Kontakt ist Voraussetzung und Bedingung für eine tragfähige seelsorgerliche Beziehung.
Aber auch Distanz ist wichtig in der seelsorglichen Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Nicht gemeint ist damit die beziehungslose, sogenannte „professionelle Distanz“, die von den Betroffenen zuweilen als kühl wahrgenommen wird. Gemeint ist eine Distanz, die es dem Seelsorger ermöglicht, sich zwar in die Lage eines behinderten Menschen hineinzufühlen, Verständnis und Empathie zu empfinden, sich aber nicht zu verstricken durch Identi­fikation mit der Behinderung des Gegenübers. Denn Verstrickungen behindern ein hilfreiches seelsorgliches Gespräch.

Geistliche Begleitung

Eine besondere Herausforderung für die Seelsorge ist die geistliche Begleitung behinderter Menschen. Es ist zu einfach und keinesfalls hilfreich, behinderte Menschen mit dem Satz zu trösten: „Gott lädt dem Menschen nur so viel auf, wie er tragen kann.“ Und es ist nicht redlich zu sagen, man müsse nur fest genug glauben, dann würde man „gesund“. Richtig verstandene Seelsorge sieht die physische, psychische und gesellschaftliche Realität von Menschen mit Behinderungen und die Hürden, die zu bewältigen sind, um Teilhabe am „normalen“ ­Leben zu erlangen. Seelsorge für und mit behinderten Menschen bejaht die Spannung zwischen dem „jetzt schon“ und dem „noch nicht“. Diese bewusste oder unbewusste Spannung kann nicht außen vor gelassen werden. Sie muss und kann im eigenen Selbst ausgehalten und bestenfalls gestaltet werden.
 
Jesus Christus selbst lebte diese Spannung. Er kann als der „verwundete Heiler“ gesehen werden. Er, der Kranke heilte und die heilende Welt des schon jetzt angebrochenen Reiches Gottes verkündete, er selbst wurde Opfer von Gewalt und Ungerechtigkeit. Jesus Christus ist der, mit dem sich behinderte Menschen identifizieren können, gerade weil er selbst mit Leib und Seele das „jetzt schon“ und das „noch nicht“ gelebt und erlitten hat. Bei Menschen mit Behinderungen ist es oftmals die Behinderung selbst, die diese Spannungen hervorruft – eine Spannung zwischen „Widerstand und Ergebung“ – um ein Wort Dietrich Bonhoeffers aufzugreifen. ­Einerseits braucht es ein gewisses Maß an Widerstand, um sich mit dem Status quo der körperlichen Einschränkungen und den Behinderungen durch die Gesellschaft nicht zufrieden zu geben. Andererseits braucht es auch die Ergebung, eine Art Einverständniserklärung mit dem Unabänderlichen. Das Leben zwischen diesen beiden Polen, das Aushalten der Spannung, bewirkt eine reife Bewältigungsstrategie des Akzeptierens der Behinderung.
Hier besteht der Sinn von Seelsorge nicht darin, formelartige Antworten auf die Theodizeefrage „Warum lässt Gott das Leid zu?“ zu geben, sondern den Boden zu bereiten, auf dem behinderte Menschen stehen können, um die Spannung zwischen Widerstand und Ergebung auszuhalten und zu gestalten. Aus diesem Grund ist geistliche Begleitung im wahrsten Wortsinn not-wendend. Seelsorger und Seelsorgerinnen scheuen sich nicht, die Behin­derungen von Menschen im Licht Gottes zu sehen: Das bedeutet weder, die Gottesfrage verschämt zu umgehen, noch den Betroffenen einen Sinn ihrer Schicksalsschläge einzureden, wie es die Freunde Ijobs angesichts seiner Auseinandersetzung mit Gott getan haben.
Die Antworten auf diese Fragen liegen in jedem selbst. Sie entbergen, hervorbringen helfen, ist die wichtigste Aufgabe von Seelsorge im Kontext von Behinderung. Allein durch Appelle, Sonntagsreden und Grundsatzbekenntnisse werden wir – gerade auch innerhalb der Kirche – behinderten Menschen nicht gerecht. Wenn sich Kirche daran messen ­lassen will, inwieweit und wie konkret sie sich für die Benachteiligten einsetzt, muss sich das im konkreten Handeln zeigen.4

Barrierefreies Bauen

Spätestens seit dem Jahr 2003, dem „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ und nach verschiedenen Beschlüssen auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen rückt das Thema „Barrierefreies Bauen“ mehr und mehr in den Vordergrund. Hat das Europäische Jahr vor allem in den Köpfen und Herzen einiges bewegt und zumindest ein Jahr lang die Aufmerksamkeit für die Situation der behinderten Menschen gesteigert, so zeigt das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen konkrete Auswirkungen. Kern des Gleichstellungsgesetzes ist, dass alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sein sollen. Damit ist nicht nur die bauliche Veränderung von Hindernissen wie Treppen und Absätzen gemeint, sondern auch die Überwindung von Barrieren im auditiven und kommunikativen Bereich (z. B. durch den ­Einbau von induktiven Höranlagen und die Übersetzung in die Gebärdensprache). Es ist zwar juri­stisch nicht eindeutig geklärt, ob „öffentlich“ im Sinn der Gleichstellungsgesetze auch für Kirchen gilt. Den Pfarrgemeinden sollte bewusst werden, dass sie Menschen ausschließen, wenn sie ihre Gebäude nicht barrierefrei gestalten. Es ist jedoch nicht leicht, diesem Thema im kirchlichen Bereich Raum zu verschaffen; es handelt sich dabei um einen­ mühsamen Prozess, der sich nicht wesentlich von dem im öffentlichen Bereich unterscheidet, wie behinderte Menschen selbst, die in ähnlichen Arbeits­kreisen mitwirken, immer wieder bestätigen.

Das Kölner Brückenmodell

Im Bereich der Geistigbehindertenpastoral gibt es ein bemerkenswertes Modell der Ausbildung zur seelsorglichen Begleitung geistig behinderter Menschen. In diesem Modell werden pädagogische Fachkräfte, die in Einrichtungen der Caritas tätig sind, durch eine mehrwöchige Qualifizierungsmaßnahme befähigt, die Aufgabe der seelsorglichen ­Begleitung verantwortungsvoll wahrzunehmen. Es kommt dabei zu mehreren „Brückenschlägen“: einmal zur Kooperation zwischen dem Caritasverband und der Behindertenseelsorge im Erzbistum Köln, dann zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Gemeindeseelsorge und der Einrichtung, die zur entsprechenden Ortsgemeinde ­gehört. Des weiteren wird die Initiative durch einen Regionalbeauftragten in der Behindertenseelsorge fachlich begleitet.
Andere Bistümer zeigen Interesse an dem Kölner Brückenmodell und es gibt Gespräche zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche über eine ökumenische Weiterentwicklung. Die „Lebenshilfe“, die größte Selbsthilfeorganisation von Eltern behinderter Menschen, zeigt für ihre Einrichtungen ebenfalls großes Interesse. Dies ist ­besonders interessant, weil diese Organisation weltanschaulich neutral ist, aber trotzdem schon lange die Notwendigkeit erkannt hat, Seelsorge in ihren Einrichtungen zu leisten. Auch hier finden ­intensive und sehr ermutigende Gespräche statt.

Ehrenamtlicher Begleitdienst

Ein weiterer Baustein zur Integration blinder und sehbehinderter Menschen in den Pfarrgemeinden ist die Idee, einen ehrenamtlichen Begleitdienst einzurichten. Menschen mit Sehschädigung können sich nicht ohne weiteres selbstständig und ­allein von einem Ort zum anderen bewegen. Dies kann zu Vereinsamung und zum Verlust sozialer Kontakte führen. Der Begleitdienst soll dazu beitragen, dass sehbehinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können: Vorlesen, die Post sichten, Gesellschaft leisten oder spazieren gehen, hilft vielen Menschen mit Sehschädigung aus der Einsamkeit herauszukommen. Gedacht ist aber auch daran, dass sehgeschädigte Menschen selbst für andere etwas tun können. Sie haben oft herausragende Begabungen und Fähigkeiten, zum Beispiel im musikalischen Umfeld oder im gesamten Computerbereich, die sie dem Freiwilligendienst zur Verfügung stellen können.
Auch hier ist eine Kooperation zwischen Behindertenseelsorge und Caritas möglich. Deutschlandweit gibt es schon mehrere solcher oder ähnlicher Initiativen. Dadurch soll auch die „Hilfehierarchie“ aufgebrochen werden. Der Helfer kann leicht zum Geholfenen werden und umgekehrt. Die Grenzen zwischen Hilfsbedürftigen und Helfenden werden so durchbrochen. Dies ist der erwünschte Effekt.

Räume menschlicher Begegnung

Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 hat in manchen Teilen der Gesellschaft den Eindruck hinterlassen, die Integration behinderter Menschen sei vollzogen. Besonders von politischer Seite hört man, mit dem sogenannten „persönlichen Budget“ seien behinderte Menschen zukünftig in der Lage, sich die Hilfen zur Teilhabe selbst „einzukaufen“. Jedoch muss man feststellen, dass die Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen weiterhin enorm hoch ist, barrierefreies Bauen immer noch mühsam von betroffenen Menschen erkämpft werden muss, ein enormes Informationsdefizit in der Bevölkerung besteht und die Integra­tion von Menschen mit Behinderung in die Pfarr­gemeinden noch längst nicht erreicht ist.
 
Aus diesen Gründen ist es notwendiger denn je, behinderten Menschen auch in der Kirche gerecht zu werden. Dazu braucht es einerseits fachlich kompetente und in der konkreten Seelsorge erfahrene pastorale Dienste, die sowohl die Bezugs­gemeinden behinderter Menschen im Blick haben, als auch auf die spezifischen seelsorglichen Bedürfnisse behinderter Menschen eingehen können.
Andererseits braucht es auch mehr Aufmerksamkeit der nicht fachspezifisch zugeordneten Seelsorge für Menschen mit Behinderungen. Dabei sollten Räume zur Begegnung mit Menschen mit Behinderungen geschaffen werden, in denen das Menschsein und nicht die Behinderung im Vordergrund steht.

Anmerkungen

1     Vgl. auch: unBehindert Leben u. Glauben teilen. Wort der deutschen Bischöfe zur Situation der Menschen mit Behinderungen, hg. v. Sekretariat der DBK (Bonn 2003); hier wird in besonderer Weise gefordert, sich für die Achtung, aber auch die Integration behinderter Menschen einzusetzen.
2     Zu beziehen über: A. Heek, Referat Behindertenseelsorge im Erzbistum Köln, Georgstraße 20, 50676 Köln; vgl. auch: A. Heek, Barrierefreie Gemeinde, in: Themenhefte Gemeindepastoral 65 (2004) 43-46.
3     Vgl. W. Reuter, Heilsame Seelsorge (Münster 2004). Auch wenn Wolfgang Reuter den Begriff der „heilsamen Seelsorge“ auf den Kontext psychisch kranker Menschen bezieht, gilt dieser doch auch in anderen seelsorglichen Zusammenhängen.
4     Vgl. unBehindert Leben u. Glauben teilen (A. 1), in dem es an solchen grundlegenden Aufforderungen nicht mangelt.
 
Der hier in gekürzter Form abgedruckte Artikel ist zuerst erschienen in: Stimmen der Zeit 8/2005, Bd. 228, S. 556-565

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