[116] Amtszeit des Priors

Der Prior wird von den Mitgliedern der Kommunität für 4 Jahre gewählt. Seine Wiederwahl ist möglich. Seine gesamte Amtszeit darf 12 Jahre nicht überschreiten.

Nach seinem Ausscheiden räumt die Kommunität ihm einen angemessenen Abstand zur alten Wirkungsstätte ein, um der neuen Leitung Raum zu ermöglichen. Der scheidende Prior sollte mindestens im ersten Jahr keine leitende Aufgabe in der Kommunität übernehmen. Nach Abgabe des Leitungsamtes tritt er in den Kreis der Geschwister zurück.

Wie Gefährten leben

Wie Gefährten leben. Eine Grammatik der Gemeinschaft

Eine Grammatik der Gemeinschaft

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